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Datum: 17.04.2024

Bebauungsplan Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des Müllberges"

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

Bebauungsplan Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des Müllberges",
Gebiet: Westlich Oadby-and-Wigston-Straße, südlich Rantzauer Forst, nördlich Müllberg

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 21.03.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des Müllberges", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 29.04.2024 bis 03.06.2024

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung und Sicherung der Sport- und Spielflächen für Jugendliche sowie der Skateanlage
  • Sicherung der Gemeinbedarfsflächen zur Unterbringung von Flüchtlingen
  • Sicherung der öffentlichen Grünflächen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zur Lärmminderung: Planung und Maßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
  •  zum Lärmschutz

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Amphibienarten in Norderstedt
  • Verbreitungsschwerpunkten, Beeinträchtigungen und Maßnahmen
  • zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • zum Erhalt vorhandener Bäume 
  • zum Artenschutz
  • zu Brutvögel- und Fledermausvorkommen
  • zur Vegetation und Biotopstypen
  • zu Ausgleichsmaßnahmen

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen
  • zu Bodenkontaminationen
  • zum Bodenaustausch
  • zu Altstandorten, Bodenkontaminationen und Altlastenverdachtsflächen
  • zum Schutz von Grundwasser
  • zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks
  • zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit
  • zum Niederschlagswasser
  • zum Gewässer
  • zum Boden
  • zu Altlasten

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
  • zur Energieversorgung

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zum Landschaftsbild

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • keine Aussagen

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.

Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Während der Veröffentlichungsfrist sind für alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abzugeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des Müllberges" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Norderstedt, den 10.04.2024

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Katrin Schmieder