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Datum: 09.04.2024

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben »Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe«, Planfeststellungsabschnitt 2 (Luetkensallee - Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein), Neubau S-Bahnstrecke 1249, Bau-km 200,00 bis Bau-km 209,567; Änderung Fernbahnstrecke 1120, km 56,597 bis km 47,029

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“, Planfeststellungsabschnitt 2 (Luetkensallee – Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein), Neubau S-Bahnstrecke 1249, Bau-km 200,00 bis Bau-km 209,567; Änderung Fernbahnstrecke 1120, km 56,597 bis km 47,029

Die DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin), ehemals DB Netz AG, beabsichtigt, auf der Relation Hamburg-Altona – Ahrensburg – Bad Oldesloe die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer neuen S-Bahnlinie S4 herzustellen. Gegenstand des Vorhabens ist, zwischen Hamburg-Hasselbrook und Ahrensburg parallel zu der bestehenden Fernbahnstrecke 1120 (Relation Hamburg – Lübeck) zwei S-Bahngleise mit der neuen Streckennummer 1249 anzulegen. Von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 als eingleisige elektrifizierte S-Bahnstrecke neben der zweigleisigen elektrifizierten Bestandsstrecke 1120 errichtet werden. Im Anschluss an die neue S-Bahn-Verkehrsstation Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 in die Bestandsstrecke 1120 einfädeln, so dass die Fahrzeuge der S-Bahn zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe auf der Bestandsstrecke verkehren können. Des Weiteren ist vorgesehen, fünf neue S-Bahn-Verkehrsstationen (Claudiusstraße, Bovestraße, Holstenhofweg, Am Pulverhof, Ahrensburg-West) zu errichten, die Verkehrsstationen Tonndorf, Rahlstedt, Ahrensburg und Ahrensburg-Gartenholz anzupassen sowie den Bahnhof Wandsbek als Verkehrshalt aufzuheben. Die Errichtung der Gleise erfordert abschnittsweise die Verschwenkung und Anpassung der Bestandsstrecke.

Die S-Bahnlinie S4 (Ost) soll neben der verbesserten Anbindung des Hamburger Ostens und des südöstlichen Teils Schleswig-Holsteins im Schienenpersonennahverkehr auch der Entlastung der Strecke 1120 von Zügen des Regionalbahnverkehrs dienen. Die damit einhergehende Entflechtung der Verkehre auf der Strecke 1120 schafft dort erweiterte Trassenkapazitäten für Züge des Güter- und Fernverkehrs.

Das Vorhaben gliedert sich in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA). Diese Bekanntmachung bezieht sich auf den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den PFA 2 (Luetkensallee – Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein). Wesentlicher Gegenstand des PFA 2 sind die an den PFA 1 anschließenden Baumaßnahmen an der bestehenden Strecke 1120 und der neuen Strecke 1249, die Neuanlage der Verkehrsstationen Holstenhofweg und Am Pulverhof und der Umbau der Verkehrsstationen Tonndorf und Rahlstedt. Daneben sind weitere bauliche Anpassungen beiderseits der Strecken vorgesehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Anbindung der vorgenannten Verkehrsstationen an das öffentliche Wegenetz, um Anpassungen der betroffenen anderen Verkehrswege und den Umbau sämtlicher Bahnübergänge. So wird der Bahnübergang Jenfelder Straße ersatzlos aufgehoben, der Bahnübergang Am Pulverhof durch eine Personenunterführung und der Bahnübergang Nornenweg durch eine Straßenüberführung ersetzt. Dies erlaubt das Befahren der Trasse mit höheren Zuggeschwindigkeiten. Zum Schutz der Anwohner vor dem zu erwartenden Betriebslärm sollen Lärmschutzwände errichtet werden. Des Weiteren sollen sämtliche neuen Gleise mit Oberleitungen für 16,7 Hertz und 15 Kilovolt Wechselstrom überspannt werden.

Mit dem Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen benachbarter Areale und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel Grunderwerb und bauzeitliche Flächennutzungen) sowie mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel Schalleinwirkungen) einhergehen. Die Strecke führt durch das FFH-Gebiet „Stellmoorer Tunneltal/Höltigbaum“, das zudem als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Für die Durchführung der landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen werden teilweise auch Flächen abseits des eigentlichen Vorhabens beansprucht.

Für die vorgenannte Maßnahme hat die Vorhabenträgerin bei dem als Planfeststellungsbehörde zuständigen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Hamburg, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg die Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt.

Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 18a AEG, § 73 HmbVwVfG ist die Behörde für Wirtschaft und Innovation als Anhörungsbehörde zuständig (§ 10 Absatz 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes i.V.m. Abschnitt I Absatz 3 Nr. 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg).

Der zur Feststellung beantragte Plan lag samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen vom 8. November 2019 bis zum 9. Dezember 2019 sowie vom 18. Februar 2020 bis zum 17. März 2020 zur Einsicht aus. Im Wesentlichen als Resultat der Einwendungen und Stellungnahmen nahm die Vorhabenträgerin zwei Planänderungen vor. Mit Schreiben vom 9. März 2023 und 6. Oktober 2023 hat die Planfeststellungsbehörde die Anhörungsbehörde jeweils gebeten, die geänderten Planunterlagen in das Anhörungsverfahren einzubeziehen. Der geänderte Plan wurde daraufhin vom 13. April 2023 bis 12. Mai 2023 (1. Planänderung) sowie vom 6. November 2023 bis zum 5. Dezember 2023 (2. Planänderung) erneut ausgelegt.

Gegenstand der 1. Planänderung war im Wesentlichen der Ersatz einer geplanten Kabelhilfsbrücke an der Straßenüberführung Holstenhofweg durch die Leitungsverbindung im Zuge einer bauzeitlichen Behelfsbrücke, der Bau einer bauzeitlichen Leitungsbrücke über die Straße Am Pulverhof, die Änderung der Geometrie der Wendehämmer Jenfelder Straße und Am Pulverhof, des Baustraßenanschlusses an die Straße Rahlau, der Geometrie der Straße Studioweg, der Baustraßenzufahrt zur Tonndorfer Hauptstraße, des Bahnsteigdachs der Station Pulverhof, der Wegführung und Uferausbildung beim Wandse Gehweg, der Baustraße beim Wandseredder, der Zufahrtsstraße zum Parkplatz der Sportanlage, die Verrohrung des Neurahlstedter Grabens und Anpassung der Grabenböschung, die Herstellung eines Baustraßenanschlusses an die Straße Höltigbaum, ergänzende Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Änderungen am Schallschutz und am Erschütterungsschutz.

Die 2. Planänderung beinhaltete im Wesentlichen die Neuberechnung des schallschutztechnischen und des erschütterungstechnischen Gutachtens mit den Deutschlandtakt-Zugzahlen 2030, die Überarbeitung des Baulärmgutachtens sowie die Änderung der Unterlagen hinsichtlich der Planung für den ZOB Rahlstedt (Der ZOB Rahlstedt wird durch die Hamburger Hochbahn AG vor Beginn der verfahrensgegenständlichen Baumaßnahme umgebaut. Die Flächen dieser Maßnahmen wurden aus den Planfeststellungsunterlagen entfernt.).

Die im Planfeststellungsverfahren gegen den Plan und die Planänderungen erhobenen Einwendungen, abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG, eingereichten Äußerungen im Sinne von § 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan und den Planänderungen werden ab dem 22. April 2024 mit der Vorhabenträgerin, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben, Stellungnahmen abgegeben und Äußerungen eingereicht haben, erörtert.

Die Erörterung beginnt am 22. April 2024 um 10.00 Uhr im Le Méridien Hamburg, An der Alster 52, 20099 Hamburg (Tagungsraum Ebene 1) und wird voraussichtlich mehrere Tage dauern. Die Fortsetzung findet, soweit erforderlich, jeweils am selben Ort zur selben Uhrzeit statt.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Ein Beteiligter kann zum Erörterungstermin mit einem Beistand erscheinen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und nicht um eine allgemeine Informationsveranstaltung handelt. Die Teilnehmer haben sich durch Lichtbildausweis auszuweisen. Aufwendungen, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet unter der Adresse https://www.hamburg.de/bwi/pfv veröffentlicht.

Hamburg, den 9. April 2024

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation