Stadtverordnung der Stadt Norderstedt über die Erklärung zu Naturdenkmalen
Die Darstellungen der vorgeschlagenen Baum-Naturdenkmale im Landschaftsplan (LP 2020) und Flächennutzungsplan (FNP 2020) bildeten für die Stadt Norderstedt die Basis einer künftigen Baum-Naturdenkmal-Ausweisung innerhalb des Stadtgebietes.
Zum Naturdenkmal wurden 5 Einzelbäume und 1 Baumgruppe erklärt. Es handelt sich um folgende Bäume / Baumgruppen:
· Buche Tangstedter Weg Nr. 83
· Redder Hopfenweg
· Buche Johann-H.-Wichern Straße 1
· Eiche Am Tarpenufer vor Nr. 10
· Blut-Buche Kirchenstraße Nr. 1
· Eiche Ohlenhoff Nr. 14
Die Naturdenkmal-Stadtverordnung können Sie gerne beim Fachbereich Natur und Landschaft oder hier einsehen.