Neu in der Stadt
Liebe Neubürgerinnen und Neubürger,
das nachfolgende Leistungsangebot hilft Ihnen, sich in unserer Stadt zurechtzufinden.
Hunde: anmelden / abmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Formulare
- Hundesteueranmeldung [PDF: 17 kB]
- Hundesteuerabmeldung [PDF: 14 kB]
- Hundesteuerermäßigung -befreiung [PDF: 667 kB]
Zuständigkeit
Buchhaltung
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
22846 Norderstedt
Ansprechpartner/in
Frau Droll
Fachbereich Geschäftsbuchhaltung
Raum
345
040 - 535 95 345
040 - 535 95 632
E-Mail oder
Kontaktformular



