Bürgerservice von A-Z
Haushalt der Stadt Norderstedt, Beteiligungen und Controlling
Allgemeine Informationen zu Haushalt
Der Haushalt (Haushaltssatzung und Haushaltsplan) legt für ein Jahr fest, welche Aufwendungen und Auszahlungen die Verwaltung leisten darf und durch welche Erträge, bzw. Einzahlungen sie gedeckt werden sollen. In Norderstedt wird in der Regel ein sogenannter Doppelhaushalt für zwei aufeinanderfolgende Jahre erlassen.
Der Haushalt ist nach kommunalen Produkten strukturiert, die zu Teilplänen zusammengefasst werden. Er besteht aus Ergebnis- und Finanzinformationen, die für jeden Teilplan separat und für die Verwaltung insgesamt geplant werden.
In den Ergebnisplänen sind, analog einer Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträge geplant. In den Finanzplänen werden alle Finanzströme gegliedert nach Zahlungen aus Verwaltungstätigkeit und investiven Zahlungen aufgeführt. Dieser Plan erinnert an eine Cash-Flow-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen des Haushalts sollten mindestens ausgeglichen sein.
Neu! Bürgerfreundliche Haushaltsdarstellung
Über diesen Link gelangen Sie zu einer verkürzten und anschaulichen Darstellung des Haushalts 2014/2015. Es wurde hier bewusst auf lange Zahlenreihen verzichtet, sondern stattdessen die wesentlichen Daten der Teilpläne in ihrer Struktur dargestellt. -> Bürgerhaushalt 2014/2015 (Archiv)
Weitere Informationen zum aktuellen Bürgerhaushalt 2016/2017 erhalten Sie auf www.buergerhaushalt-norderstedt.de.
Interaktiver Haushalt
Ausführlicher Haushalt
Am Anfang des Haushaltsplanes steht die Haushaltssatzung.
Die wesentlichen Inhalte sind:
- die Gesamtbeträge der voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen,
- die Höhe der Kreditaufnahmen,
- die Aufträge für mehrjährige Baumaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen),
- die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer,
- die Gesamtzahl der Stellen.
Sie wird von der Stadtvertretung beschlossen und gilt ab dem 01.01. des betreffenden Haushaltsjahres für jeweils 12 Monate.
(Näheres in § 77 Gemeindeordnung (GO)
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan setzt sich zusammen aus
dem Vorbericht
dem Haushaltsquerschnitt
dem Gesamtplan inkl. Erläuterungen
dem Stellenplan sowie
den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften:
Gesamthaushalt 2018/2019 Band 1 [PDF: 38 MB]
Beteiligungen Band 2 [PDF: 17,1 MB]
Der Vorbericht beinhaltet im allgemeinen Teil Angaben zur Gründung, Lage und Bevölkerung sowie zur wirtschaftlichen Struktur der Stadt. Der finanzwirtschaftliche Teil informiert über die Vermögens- und Schuldensituation, Rücklagen, Verpflichtungsermächtigungen, Bürgschaften und Beteiligungen.
Die Teilpläne wurden im Haushalt der Stadt Norderstedt zu Fachbereichsbudgets zusammengefasst. So gehören zum Beispiel die Teilpläne 12600, 12700 und 12800 zum Budget „3700 Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“. Das Ziel der Budgetierung liegt vor allem darin, Kosten einzusparen. Dies soll durch die Verkürzung von Entscheidungsprozessen, die Delegation von Verantwortung sowie die Förderung des Kostenbewusstseins und dadurch eine erhöhte Motivation der Beschäftigten bewirkt werden.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzsteuerung gern unter der unten angegebenen Anschrift zur Verfügung.
Beteiligungsbericht
Hier erhalten Sie den aktuellen Beteiligungsbericht für das Jahr 2016 der Stadt Norderstedt
Archiv:
Beteiligungsbericht für das Jahr 2015 der Stadt Norderstedt
Beteiligungsbericht für das Jahr 2014 der Stadt Norderstedt
Zuständigkeit
Zentrale Steuerung Finanzen
22846 Norderstedt
Ansprechpartner/in
Herr Rapude
Fachbereichsleiter


