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Einleitung 

Es ist ein Anliegen der Stadt Norderstedt, die Bürgerinnen und Bürger umfassend und möglichst zeitnah über das Thema „Flüchtlinge“ zu informieren. Auf dieser Seite finden Sie vielfältige Informationen und Hinweise.

Fast 60 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Vor allem aus den Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten sowie aus dem nördlichen und zentralen Afrika fliehen Millionen Menschen, um in Europa Schutz zu suchen. Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland ist in den vergangenen Wochen und Monaten stark angestiegen. Auch in die Stadt Norderstedt kommen immer mehr Menschen, die aufgrund von Krieg, Vertreibung, Verfolgung und Not ihre Heimat verlassen haben. Dies stellt Gesellschaft, Verwaltung und Politik vor Herausforderungen, die nur mit großem Einsatz und Engagement aller Beteiligten bewältigt werden können.

Das Asylrecht ist in Deutschland ein Grundrecht nach Artikel 16 a Grundgesetz.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist in § 3 AsylVfG geregelt. Schutz genießen nicht nur politisch Verfolgte, sondern auch Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe nach Deutschland kommen.

Wer als Flüchtling/Asylbewerber anerkannt ist, kann sich zunächst für drei Jahre in Deutschland aufhalten. Danach wird der sogenannte Aufenthaltstitel unbefristet verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland des Flüchtlings nach Ansicht deutscher Behörden nicht wesentlich geändert hat. Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, müssen sich offiziell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylsuchend melden und einen Asylantrag stellen. Während der Asylantrag bearbeitet wird, bekommen die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem wird ihnen eine Unterkunft zugewiesen.

Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist keine „freiwillige Leistung“, sondern eine Rechtspflicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verteilt die registrierten Flüchtlinge auf die Bundesländer. Das Land Schleswig-Holstein wiederum verteilt die Flüchtlinge auf die Kreise. Norderstedt gehört zum Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltungen entscheiden – proportional zur Größe der Kommunen - , wie viele Menschen in Dörfern und Städten untergebracht werden müssen.

An erster Stelle steht aus Sicht der Stadtverwaltung Norderstedt die Unterbringung der Flüchtlinge, denn es müssen angesichts der stetig steigenden Flüchtlingszahlen ständig neue Unterkünfte vorgehalten werden. Dabei sollen möglichst die einzelnen Standorte auf bis zu 200 Plätze begrenzt werden, auch ist aus Sicht der Verwaltung auf eine möglichst ausgeglichene Verteilung im Stadtgebiet zu achten.

Viele Norderstedterinnen und Norderstedter engagieren sich ehrenamtlich, um den Flüchtlingen in der Stadt zu helfen. Dank der herausragenden ehrenamtlichen Aktivitäten im Verein Willkommen-Teamwerden die Flüchtlinge von Anfang unterstützt und bei den ersten Schritten in Norderstedt begleitet. Neben den inzwischen mehr als dreihundert Aktiven des „Willkommen-Teams“ sind die hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie die Sprachmittler von Diakonie und Arbeiterwohlfahrt direkt in den Unterkünften ebenfalls Ansprechpartner für die Flüchtlinge in Norderstedt.