Aufstellung des Lärmaktionsplanes (Runde 4) für das gesamte Gebiet der Stadt Norderstedt
BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
Aufstellung des Lärmaktionsplanes (Runde 4) für das gesamte Gebiet der Stadt Norderstedt
Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), analog §§ 72ff. Verwaltungsverfahrensgesetz.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4), gemäß § 47d BImSchG, liegt in der Zeit
vom 06.05.2024 bis 07.06.2024
im Rathaus Norderstedt, II. Stock im Raum 220, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, in der Zeit von
Montag: |
8:30 – 12:00 Uhr |
Dienstag: |
8:30 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
8:30 – 12:00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr |
Freitag: |
8:30 – 12:00 Uhr |
öffentlich zur Einsicht aus.
Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
In der öffentlichen Informationsveranstaltung am
Dienstag, 21.05.2024, von 18:00 bis ca. 20:30 Uhr
(Einlass und Info-Forum ab 17:30 Uhr)
in der TriBühne des Norderstedter Rathauses, besteht die Möglichkeit, direkt von den Fachleuten Erläuterungen und Informationen zur zweiten Fortschreibung des Norderstedter Lärmaktionsplanes und dessen Hintergründe zu erhalten.
Während der Auslegungsfrist können bis zum 07.06.2024 Stellungnahmen oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Runde 4 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Für das Einsehen und Abgeben von Stellungnahmen, wird um eine Anmeldung per Telefon unter 040-53595-298 / per E-Mail an: laermschutz@norderstedt.de gebeten.
Über den Fortschritt des Lärmaktionsplanes können Sie sich auf der Internetseite www.norderstedt.de/lärmschutz laufend informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Einwendungen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes (Runde 4) der Stadt Norderstedt unberücksichtigt bleiben können.
Die Entscheidung über die beschlossenen Einwendungen wird durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Norderstedt, den 18.04.2024
Stadt Norderstedt
gez.
Katrin Schmieder
Die Oberbürgermeisterin